* aktuelles * 1997 – heute

Inhaltsverzeichnis:

Nachnahmepostkarte als Ganzsache 2011

Bankfilialen und Postbank Partnerfilialen

Die Vorgeschichte der Barcode-Einschreibnummernzettel bei der Deutschen Bundespost AG

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Nachnahmepostkarte als Ganzsache 2011

von SF Jürgen Olschimke, Kelkheim – Mai 2011

Seit Einführung der neuen Einschreiblabel zum 1. September 1997 wurde die bisherige Nachnahme zu einer Schaltersendung. Dies blieb so bis zum 31. Dezember 2003. Ab dem 1. Januar 2004 wurde im Rahmen der Einführung der Digitalmarke (philatelie 319 – Januar 2004) die Nachnahme wieder zu einer normalen Briefkastensendung. Dies ist bis zum heutigen Tage so geblieben. Die Nachnahme konnte im Rahmen von Versuchen über Briefannahmeautomaten (Samkyung) oder der Briefstation (Samkyung, Telefrank) eingeliefert werden. Zum 1. Juli 2010 wurde die Nachnahme selbst mehrwertsteuerpflichtig. Am letzte Tag vor der Umstellung (30. Juni 2010) betrug beispielsweise das Porto für eine Nachnahmepostkarte 2,00 Euro für die Nachnahme und 045 Euro für die Postkarte. Einen Tag später, am 1. Juli 2010 war die Nachnahme durch die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent auf die reine Nachnahme teurer, jetzt 2,83 Euro, davon war nur noch das reine Briefporto, hier also die Postkarte selbst, zu frankieren. Zum 1. Januar 2011 wurde das Produkt minimal im Preis erhöht, damit ein glatter Betrag von 2,40 Euro zu bezahlen ist. bedingt durch diese Umstellung auf die Mehrwertsteuer mußte bei der PC-Frankierung (STAMPIT)die Nachnahme abgeschafft werden, da es nicht möglich war, separat die Mehrwertsteuer zu erheben, ähnliches gilt für die Internetmarke.

Vermutlich aus diesen Gründen wurde nun zur Überraschung aber eine sehr ungewöhnliche Nachnahmepostkarte in Form einer Ganzsache mit Briefmarke aus der Dauerserie „Blumen“ mit dem Motiv „Margerite“ (0,45 €Ct) sowie eines Nachnahmevermerkes (siehe Abbildung) als Ersatz für Großkunden aufgelegt.

 

 Der Nachnahmevermerk ist komplett eingedruckt, also kein aufgespendetes Label. Die Rückseite des Inkassobeleges ist als Antwort-Postkarte der Deutschen Post AG mit eingedruckter Anschrift an das Beleglesecenter in Mannheim versehen, denn der Absender muss nach dem Ausfüllen der Karte diese trennen und beide Teile getrennt auf die Reise schicken. Der Inkassoteil geht an das Beleglesecenter der Deutschen Post AG und wird nach der Erfassung geschreddert. Der Nachnahmepostkartenteil geht an denjenigen, der zahlen soll, der bei echt gelaufenen Stücken dem Sammler erhalten bleibt, siehe -philatelie-Juni 2011.

Die Nachnahme selbst bietet sich aber auch als eigenständiges Sammelgebiet für den Spezialisten an. Das hema werden wir später in unserer jährlich mehrmals erscheinenden Schrift „MODERN“ ausführlich behandeln.

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Bankfilialen und Postbank Partnerfilialen

von Dr. F.W.Schembra, Steinbach / FÅREVEJLE-DK – April 2010

So heißen die neuen Termini, nachdem die Deutsche Post AG ihre Filialen als Postbank nun endgültig an die Deutsche Bank verkauft hat.

Aber der Reihe nach:

1. Aus den im Januar 2006 übertragenen etwa 850 Centerfilialen und großen Filialen wurde nach und nach durch Renovierungen und Um- sowie Neubauten Finanz-Center, siehe dazu auch den getrennten Bericht in einem späteren Heft „MODERN“, da durch den Austausch der Schalterdrucker neue Kennungen bei den
F – Nummern der Digitalmarken bemerkt wurden.

2. Zum 1. Juli 2010 übernahm die Postbank weitere 330 bis dahin noch posteigene Filialen mit Schalterdruckern, die dann ab Oktober 2010 scheinbar vom Zentralrechner aus mit neuen Kennungen – *18E und *18F – Filialersatzkennungen – versehen wurden, von denen ich bisher etwa 80 Filialen erkennen konnte. Auch hierzu folgt ein getrennter Bericht unter dem Titel:

>> Vier Schalterdrucker finden zusammen <<

Bei meinen Belegen fand ich eine Digitalmarke der F – Kennung mit abweichenden Kennungen:

ab September 2010:
F101 3C1 3CC

ab Oktober 2010:
F101 18E1 8D1

und einen gleichen 10 000-er Block der RR*-Sendungsnummer 70 770 und stutzte, dass kann doch nicht sein.

Wenig später entdeckte ich einen teifrankierten Brief mit gleicher Sendungsnummer: 78 362 276 4DE aus 50374 Erfstadt 1, siehe Abbildung.

So schloss sich der Kreis.

Die postteigene Filiale erhielt neue Kennungen der Postbank Parnerfiliale.

Zum Schluß denke ich, es interessiert die:

Anzahl der bisher bekannten Postbank Partnerfilialen
in den neuen Filialkennungen: *18E, *18F und *190
(Stand: Mai 2011)

Postbank Partnerfilialen:

Filialkennung mit Schalterdrucker Schalterdrucker
1 2 3 und mehr gesamt
2 – er 6 2 10
3 – er 12 9 2 36
4 – er 14 6 26
5 – er 9 11 31
6 – er 6 5 1 19
7 – er 3 2 1×4 11
8 – er 9 3 1 18

Es werden weitere Kennungen von Postbank Partnerfilialen enträtselt. In der Zukunft soll die erste Übersicht von den Filialkennungen auf die Bundesländerebene ausgeweitet werden.

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Die Vorgeschichte der Barcode-Einschreibnummernzettel bei der Deutschen Bundespost AG.

von Edgar von Hayn, Königswinter – Dezember 2009

Einschreibsendungen (-briefe und -päckchen) waren von jeher „nachzuweisende Sendungen“. Sie mussten bei der Einlieferung und Auslieferung „nachgewiesen“ werden, d.h. registriert werden. Ursprünglich wurden sie bei der Einlieferung vom Aufnahmebeamten einzeln mit allen Merkmalen (Einlieferungsnummer, Einlieferungspostamt, Absender und Empfänger) in Bücher oder Listen „eingeschrieben“. Beleg für die Auslieferung (Zustellung, Ausgabe) war ein Auslieferungsschein, in dem von der Post (bei größeren Postämtern von sogenannten „Scheinschreibern“) handschriftlich die oben gennanten Merkmale eingetragen wurden. Auf diesen Einzel- (meist rosa) oder Sammelauslieferungsscheinen wurde dann die Empfangsbescheinigung des Empfängers oder eines sonstigen Empfangsberechtigten eingeholt. Die solchermaßen „vollzogenen“ Auslieferungsscheine wurden bei den Postämtern nach Zustellbezirken geordnet aufbewahrt. Bei Nachforschungsanträgen der Kunden mussten die Bücher oder Listen mit den Scheinen verglichen werden, um die ordnungsgemäße Auslieferung nachweisen zu können.

 Dieses zeit- und personalaufwendige und daher natürlich kostenintensive Verfahren verlangte nach Vereinfachungen. Nach und nach kamen sie dann auch. Zunächst wurde auf das Registrieren jeder einzelnen Sendung bei der Annahme am Schalter verzichtet; festgehalten wurden nur die erste und letzte Einlieferungsnummer eines Zeitabschnitts – meist des Tages. Dann übetrug man das Scheineschreiben weitgehend den Zustellern oder Ausgabebeamten am Schließfach. Ein weiterer technischer Rationalisierungsschritt war die Microverfilmung der Einschreibsendungen vor der Auslieferung, die freilich nur sinnvoll anwendbar war bei Sendungen an Großempfänger wie zum Beispiel der früheren Bundesversicherungsanstallt für Angestellte in Berlin.

Da erhielt ich in meiner Eigenschaft als Referent im Referat Briefdienst der damaligen Generaldirektion Postdienst in Bonn einen telefonischen Hinweis aus unserem Referat „Internationaler Briefdienst“, bei der japanischen Post würden Einschreibnummernzettel verwendet, die mit einem Barcode bzw. Strichcode bedruckt seien, der in verschlüsselter Form die benötigten individuellen Merkmale der Sendungen enthalte. Beim Bestimmungspostamt würden solche Sendungen über einen Scanner geführt und so die Identifikationsmerkmale registriert und gegebenenfalls ausgedruckt.

Das war im Jahre 1990.

Die enormen Vorteile eines derartigen Verfahrens schienen mir auf den ersten Blick auf der Hand zu liegen. Da solche Entwicklungen im Bereich der Deutschen Post damals zu den originären Aufgaben des Posttechnischen Zentralamtes (kurz PTZ) in Darmstadt gehörten und mein Arbeitsbereich nur teilweise betroffen war, habe ich den zuständigen Sachbearbeiter beim PTZ sogleich telefonisch informiert und ihm vorgeschlagen, daß PTZ möge für den Bereich der Bundespost ein entsprechendes Verfahren entwickeln und gegebenenfalls in einem Betriebsversuch testen.

 Im Juli 1990 startete dann das PTZ unter Beteiligung einiger Oberpostdirektionen und mehrerer Postämter einen internen Probebetrieb. Man ließ neuartige Einschreibnummernzettel drucken, die neben den bisher üblichen „offenen“ Merkmalen (Einlieferungsnummer, Postleitzahl und Einlieferungspostamt) einen Bar- oder Strichcode enthielten, in dem diese Angaben „verschlüsselt“ waren. Die für den Test ausgewählten Postämter erhielten vom PTZ über ihre Oberpostdirektionen eine bestimmte Anzahl dieser neuen Nummernzettel mit der Vorgabe, damit Einschreibebriefe (auch einige Einschreibpäckchen) zu fertigen und an das PTZ abzusenden. Meines Wissens sind seinerzeit einige Dutzend (vielleicht auch mehr) solcher Testbriefe „echt gelaufen“, und zwar alle nach Darmstadt. Hier mir vorliegende

Belege aus dem Versuch in 1990:

R-Nr. Postamt PLZ Ort Datum Freimachung
102 Postamt 8340 Parrkirchen 23.07.90 Briefmarke
152 Postamt (V) 3330 Helmstedt Postsache
159 Postamt 8450 Amberg 1 23.07.90 Briefmarke
252 Postamt 60 8000 München 60 Postsache
312 Postamt (V) 8050 Freising 1
Dst. 147-0
Postsache
578 Postamt 5900 Siegen 1 23.07.90 Briefmarke
579 Postamt 5900 Siegen 1 23.07.90 Briefmarke
924 Postamt 8740 Bad Neustadt an der Saale 23.07.90 Briefmarke

R-Brief aus dem Versuch mit PTZ Darmstadt

Weitere Hinweise finden Sie in unserem Mitteilungsblatt Nr.: 151; Seite 2789 ff vom März 2006

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